ISEK Abschlussbericht

110 ISEK mit VU Stadt Senden MASSNAHMENKONZEPT Handlungsfeld 1 - Lebendige Mitte Baustein Gestaltungshandbuch und kommunales Förderprogramm Eine abgestimmte Gestaltung bedarf gemeinsamer Regeln. Nur dann entsteht in der Summe einzelner investiver Maßnahmen ein zufriedenstellendes Ergebnis. Die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens mit Beispielen und Empfehlungen für die Sanierung und Gestaltung privater Anwesen im Innenstadtbereich mit Schwerpunkt auf Empfehlungen für eine einheitliche Außendarstellung des Einzelhandels, der Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben kann Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine Gestaltungssatzung als Grundlage für die Vergabe kommunaler Fördergelder (Anreizförderung zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft privater Eigentümer) kann den Anreiz zu privaten Maßnahmen erhöhen. Förderfähige Maßnahmen können z.B. im Bereich Ortsbild und Ortsstruktur Maßnahmen zur Herstellung typischer Raumkanten sein. Im Bereich Gebäude z. B. Maßnahmen an Dach und Dachaufbauten, Fassade, Fenster und Schaufenster, Hauseingang sowie die Gestaltung von Werbeanlagen. Im Außenbereich und Garten z.B. Maßnahmen am Gebäudevorbereich und Treppe, Hof und Hofeinfahrt, Garten, Nebengebäude, Einfriedung und Hoftor. BausteinTemporärer Gestaltungsbeirat Ein temporärer Gestaltungsbeirat unter Zuhilfenahme der Bayerischen Architektenkammer kann die Vorteile eines Gestaltungsbeirats darstellen. Durch die Einbeziehung unabhängiger Fachpersonen zur Beurteilung einzelner Bauvorhaben oder städtebaulicher Planungen kann eine hohe gestalterische Qualität gewährleistet werden. Projektbezogene Empfehlungen zu städtebaulich wichtigen (Um-)Bauvorhaben (z.B. Gewerbebebauten in Stadteingangssituationen, Geschäftshäuser, Hotels) können so die Stadtentwicklung positiv beeinflussen. Bauherrenberatung Durch die Etablierung einer Bauherrenberatung können konkrete Gestaltungsvorschläge (in Ergänzung und Anlehnung an das Gestaltungshandbuch) erarbeitet werden. Auch eine Unterstützung bei Fragen energetischer Sanierung und Modernisierung kann zur Aufwertung des Gebäudebestands und als Anreiz für Sanierungsmaßnahmen angeboten werden. 1.3 Innenstadtkonzeption Die Innenstadt bedarf einer erheblichen Aufwertung, um die räumliche und funktionale Situation zu verbessern und die Zentrumsfunktion zu stärken. Zur Ermittlung der Entwicklungspotenziale und der langfristigen Perspektive der Innenstadt ist die Erarbeitung eines Rahmenplans bzw. eines umfassenden Wettbewerbsverfahrens zur Definition von konkreten Zielen notwendig. Dabei soll neben der Mitwirkungsbereitschaft der angrenzenden Eigentümer und Geschäftstreibenden auch die Verkehrssituation berücksichtigt werden. Dieses Projekt wurde im Rahmen einer Stadtratswerkstatt als wichtiges Impulsprojekt für die Stadt Senden definiert.

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