ISEK Abschlussbericht

151 Begründung Ausgangsbedingungen Die Beurteilungskriterien über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele wurden im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts mit Vorbereitenden Untersuchungen überprüft. Dabei sind zahlreiche städtebauliche Missstände sowohl in Bezug auf die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse als auch der Funktionsfähigkeit des innerstädtischen Bereichs deutlich geworden. Die Ergebnisse des ISEK mit Vorbereitenden Untersuchungen können die Erforderlichkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen belegen. Die Ziele der Sanierung für dieses Gebiet sind in einem städtebaulichen Rahmenplan dargestellt. Damit liegen für die Beurteilung des Sanierungsbedarfs ausreichende Unterlagen vor. Städtebauliche Missstände und Empfehlung zur Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Das Sanierungsgebiet ist nach § 142 Abs. 1, Satz 2 BauGB so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Die Durchführung sollte innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens von max. 15 Jahren abgeschlossen sein. Die Bestandsanalyse zeigt im gesamten Sanierungsbereich eine Verteilung struktureller Mängel und Funktionsschwächen unterschiedlicher Form. Die Festlegung und Abgrenzung des förmlichen Sanierungsgebietes wird durch folgende Aspekte begründet: • Die Stabilität des Handels ist durch einen fortschreitenden Trading-Down-Prozess im Innenstadtbereich entlang der Hauptstraße auf Grund des Gewerbegebiets Senden Nord mit großflächigen Einzelhandelsflächen gefährdet. Funktionale und gestalterische Mängel in der Sendener Innenstadt tragen weiter dazu bei. Die zentrumsbildenden Funktionen der Innenstadt sind zu sichern. • Zentral gelegende Bereiche wie das Webereiareal und das GPS-Areal sind als ehemals gewerblich genutzte Bereiche untergenutzt und weisen Leerstand auf. • Die Wohnverhältnisse im Untersuchungsgebiet zeigen Missstände in Bezug auf Gebäudezustand, Frei- flächenversorgung, Parkraum und Erschließung. Der Vorschlag für den Umgriff des „Sanierungsgebiets Innenstadt“ beinhaltet den Bereich der Hauptstraße zwischen dem Bahnübergang im Osten und dem Kreuzungsbereich mit der Ulmer Straße / Schulstraße im Westen unter Einbeziehung des Konversionsbereichs der Weberei Senden-Ay. Nach Süden befindet sich der Bereich entlang der Bahnhofstraße im Sanierungsgebiet (mit den Teilbereichen Bahnhof, dem Geschosswohnungsbaugebiet Borsigstraße und dem Konversionsgebiet GPS-Areal). Nach Norden umfasst das Sanierungsgebiet die Harderstraße und den Zeilenwohnungsbau zwischen Haydnstraße und Schubertstraße beiderseits der Harderstraße. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist im nebenstehenden Lageplan gekennzeichnet. Das Sanierungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 38,5 ha. Ziele und Zwecke der Sanierung Im Rahmen der Sanierung sollen schrittweise die festgestellten Mängel beseitigt und die Funktion der Innenstadt als Wohn- und Arbeitsstandort gesichert und gestärkt werden. Unter Mitwirkung der Eigentümer sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden. Dabei ist die bauliche Struktur nach den sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen zu entwickeln. Der Rahmenplan stellt das langfristige Entwicklungskonzept für die städtebauliche Entwicklung der Kernstadt Senden dar. Er zeigt die Umsetzung der im Leitbild formulierten Ziele in einem räumlichen und funktionalen Gesamtkonzept. Er umfasst somit kurzfristig

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