ISEK Abschlussbericht

152 ISEK mit VU Stadt Senden SANIERUNGSGEBIET Begründung umsetzbare als auch erst langfristig realisierbare Ziele. Die zentralen Maßnahmen der Sanierung sind: Innenstadtkonzeption und Straßenraumgestaltung Hauptstraße • Aufwertung der Innenstadt Senden zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Senden, sowie Adressbildung und Sicherung der Standortadresse für kulturelle Nutzungen, Gastronomie und Einzelhandel. Untergenutzte Flächen und Brachen entwickeln • Entwicklung des Webereiparks Senden-Ay unter Erhalt und Sanierung historischer Substanz zu einem innenstadtnahen Wohngebiet mit sozialen und kulturellen Angeboten. • Konversion des untergenutzten GPS-Areals unter Erhalt der ortsbildprägenden ehemaligen Produktionshallen. Bebauungskonzept „Parkplatz Blumenweg“ entwickeln • Bebauungskonzept für den Parkplatz in der Innenstadt zur Schaffung von innenstadtnahem, differenzierten Wohnangebot. Nutzungs- und Gestaltungskonzept Marktplatz • Aufwertung des überdimensionierten Marktplatzes am Bürgerhaus. • Eine vielseitige Flächennutzung zusammen mit attraktiven Angeboten der Platzränder organisieren. Wohnumfeld stärken • Gebäudebestand sichern und aufwerten. • Wohnungsnahe Parkmöglichkeiten strukturieren. • Durchwegung der Quartiere. • Grünflächenanteil erweitern. Verknüpfung zentraler städtischer Nutzungsbereiche Aufwertung wichtiger Wegebeziehungen: • Harderstraße / Berliner Straße als Stadtpromenade zur Verknüpfung der Innenstadt mit dem Gewerbegebiet Nord. • Hauptstraße als Verknüpfung der Innenstadt mit dem Naherholungsstandort der Iller, der Kanäle und der Baggerseen. • Bahnhofstraße und Borsigstraße zur Verknüpfung der Innenstadt mit dem GPS-Areal und dem Schulzentrum. Empfehlung zur Auswahl des Sanierungsverfahrens Mit dem Beschluss der Sanierungssatzung entscheidet die Stadt Senden auch darüber, ob sie die Sanierung im umfassenden Verfahren oder im vereinfachten Verfahren durchführen will. Im vereinfachten Verfahren kommen die Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB (insbesondere Erhebung von Ausgleichsbeiträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung) nicht zur Anwendung. Folgende Gründe rechtfertigen im Sanierungsgebiet „Innenstadt Senden“ die Anwendung des vereinfachten Verfahrens: • Das Hauptaugenmerk der Sanierung liegt auf Erhalt und Verbesserung des Bestandes. • Der wesentliche Teil der Maßnahmen ist für Flächen in städtischem Eigentum geplant. • Eine grundlegende Umstrukturierung mit umfangreichen Grunderwerb durch die Stadt Senden ist nicht geplant. • Mit wesentlichen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen ist nicht zu rechnen. Sollten sich jedoch im Laufe des Verfahrens die Sanierungsziele ändern oder konkretisieren, könnte bei Bedarf ein Verfahrenswechsel für Teile des Sanierungsgebiets erfolgen.

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