158 ISEK mit VU Stadt Senden Für den Abschluss des Verfahrens „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ der Stadt Senden wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Beteiligte um Abgabe ihrer Stellungnahme gebeten. Im folgenden Verlauf werden die Bedenken und Hinweise der einzelnen Träger zusammengefasst und die Aspekte benannt, die im weiteren Verlauf einer Planung für die Stadt Senden beachtet und mit eingearbeitet werden müssen. Gemeinde Illerkirchberg Die Gemeinde Illerkirchberg erhebt keine Einwände zum ISEK. Untere Straßenverkehrsbehörde und ÖPNV-Aufgabenträger, Landkreis Neu-Ulm Der Landkreis Neu-Ulm begrüßt sämtliche Maßnahmen, die der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb der Stadt Senden dienen und für eine gesteigerte Akzeptanz und Attraktivität sorgen. Hinsichtlich der räumlichen Erschließung der Stadt durch den ÖPNV sieht der gültige Nahverkehrsplan (NVP) keine Defizite. Die Einrichtung zusätzlicher (Bus-)Haltestellen ist nicht erforderlich und könnte unter Umständen zu einer Verlängerung der Fahrzeiten führen oder Änderungen des Fahrwegs erfordern. Dadurch bedingte Mehrkosten müsse die Stadt Senden tragen. Zusammenfassung der Stellungnahmen BETEILIGUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Eine Umgestaltung der Hauptstraße zwischen Kemptener Straße und Bahnhofstraße in einen Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Begrenzung auf 20 km/h ist grundsätzlich denkbar. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit wird nicht befürwortet, da der ÖPNV dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt würde. Bei einer Umgestaltung der Hauptstraße und der Kemptener Straße ist das Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach herzustellen. Da es sich um Staatsstraßen handelt, muss die Erfüllung der besonderen Verkehrsfunktion überörtlicher Straßen gewährleistet sein. Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH Im Grundsatz bestehen keine Einwände gegen die Erstellung des ISEK, um frühestmögliche Einbeziehung bei weiteren Umsetzungsschritten wird gebeten. Stadt Vöhringen Keine inhaltliche Stellungnahme, da die Belange der Stadt Vöhringen nicht unmittelbar tangiert werden. Amt für ländliche Entwicklung Schwaben Es bestehen keine Einwendungen. Im Gebiet der Stadt Senden sind keine Verfahren oder Vorhaben der Ländlichen Entwicklung abhängig oder geplant. Für die Ortsteile unter 2.000 Einwohnern wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung hingewiesen. Die Maßnahmen der Innenentwicklung für eine Aufwertung der Innenstadt Sendens im ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereich werden begrüßt. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben) Es bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen. Regionalverband Donau-Iller Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller wird derzeit das Fachkapitel zum Einzelhandel überarbeitet, welches die Abgrenzung zentralörtlicher Versorgungsbereiche beinhaltet. Die Stärkung des Einzelhandelsbesatzes im zentralörtlichen Versorgungskern zur Stärkung der Funktionsweise der Stadtmitte entspricht den im ISEK-Leitbild formulierten Zielen. Ein „Schienenpersonennahverkehrs-Zielkonzept“ sieht einen zusätzlichen Halt „Senden-Nord“ vor, der im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans Donau-Iller raumplanerisch gesichert werden soll. Keine weiteren Anmerkungen. Wirtschaftsförderung Landratsamt Neu-Ulm Das ISEK stellt eine „runde“ Konzeption dar. Keine weiteren Anmerkungen.
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