159 Zusammenfassung der Stellungnahmen Deutsche Bahn AG DB Immobilien Es bestehen gegen die Planung keine Bedenken bei Beachtung und Einhaltung der infrastrukturellen und immobilienrelevanten Belange. Es wird um die Beteiligung bei der weiteren Planung gebeten. Regierung von Schwaben | landesplanerische Stellungnahme Es bestehen aus landesplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. Es wird darauf hingewiesen, bei einer Konkretisierung der Planung auf Flächennutzungs- und Bebauungsplanebene im Hinblick auf mögliche Einzelhandelsansiedlungen die Ziele des Landesentwicklungsprogrammes Bayern 2013 zu beachten sind. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Bezüglich Maßnahmen, die im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Tatbeständen stehen, muss je nach Einzelfall beurteilt werden, ob es für die Umsetzung der Maßnahme eines Wasserrechtsverfahrens bedarf. Ansonsten besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Zu berücksichtigen ist hinsichtlich der bodendenkmalpflegerischen Belange der Erhalt der Denkmäler. Bodeneingriffe in diesem Bereich sollten auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Da im Umfeld dieser Denkmäler weitere Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen Planungen im Nähebereich der Absprache mit den Denkmalbehörden. Bodeneingriffe im Bereich von Bodendenkmälern und in Bereichen, wo Bodendenkmäler vermutet werden, bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 7.1 DSchG. Zufällig zutage tretende Bodendenkmäler und Funde sind meldepflichtig gem Art. 8 DSchG. Handwerkskammer für Schwaben Die Erstellung des ISEK mit dem Ziel der Aufwertung des Gewerbestandorts Senden wird begrüßt.
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