Bauherreninformation
Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Bauantragstellung nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Hierbei unterstützt das Bauamt Sie gerne.
Im Archiv lagern die Bauakten zu den abgeschlossenen Verfahren. Um eine Bauakte einzusehen, müssen Sie zunächst ein begründetes Interesse geltend machen. Dritte benötigen eine Vollmacht des Eigentümers. Akteneinsicht kann erst nach telefonischer Absprache erfolgen, da die Akte meist aus dem Archiv beschafft werden muss. Sobald die Akte vorliegt benachrichtigen wir Sie. Gegen Kostenerstattung können Sie sich Kopien anfertigen lassen.
Ihre Ansprechpartner
Frau Hotze
Telefon: 07307 / 945-1109
hotze.simone@stadt-senden.de
Frau Goll
Telefon: 07307 / 945-1101
goll.sandra@stadt-senden.de
Für alle Bauvorhaben, die nicht verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sind, muss ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Bauanträge ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden, Zimmer 1.15 in dreifacher Ausfertigung mit Original-Unterschriften einzureichen!
Bitte senden Sie zusätzlich die Bauzeichnungen zum Bauantrag als PDF-Datei an die Bauverwaltung an folgende E-Mail-Adresse: spolwind.ina(@)stadt-senden.de
Hier erfahren Sie alles über Bauantrag und Baugenehmigung:
www.stmb.bayern.de/buw/bauherreninfo/bauantragundgenehmigung/index.php
Formulare finden Sie unter:
www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php
Einen Amtlichen Lageplan erhalten Sie beim Vermessungsamt Günzburg:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (adbv-guenzburg.de)
Über einen Vorbescheid können Sie vorab wichtige Fragen Ihres Bauvorhabens verbindlich klären lassen. Wichtig ist, dass Sie eine konkrete Einzelfrage stellen, die mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Nur so ist die Bindungswirkung des Vorbescheids für ein späteres Baugenehmigungsverfahren gewährleistet. Der Vorbescheid gilt drei Jahre.
Für den Vorbescheid ist ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen.
Rechtlich gesehen liegt eine Nutzungsänderung im Sinne des Bauordnungsrechts (gemäß Art. 55 Bayerische Bauordnung, BayBO) grundsätzlich dann vor, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen in Betracht kommen und sich damit die Genehmigungsfrage neu stellt. Für die Nutzungsänderung ist ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. In der Regel sind Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis erforderlich.
Wenn bei Ihrem Bauvorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, ist zusammen mit dem Bauantrag bei der zuständigen Gemeinde ein Abweichungsantrag zu stellen. Eine Abweichung bzw. Befreiung kann jedoch nur in begründeten Einzelfällen erteilt werden, wenn dies mit öffentlichen Belangen (aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich, städtebaulich vertretbar, B-Plan führt zu nicht beabsichtigten Härte) vereinbar ist.
Bedarf Ihr Vorhaben keiner Baugenehmigung, werden jedoch bauordnungsrechtliche Vorschriften oder Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht eingehalten werden, ist bei der Gemeinde ein isolierter Antrag auf Abweichung beziehungsweise Befreiung zu stellen.
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort bringen will, benötigt eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Neu-Ulm). Das gilt auch für Gebäude in Ensembles oder in der Nähe von Baudenkmälern.
Bei Baudenkmälern umfasst der Denkmalschutz nicht nur die Fassaden und das Dach, sondern auch das Gebäudeinnere und gegebenenfalls Nebengebäude und Nebenanlagen wie Einfriedungen oder Gärten. Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder im Bereich eines Ensembles liegt, können Sie beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nachsehen. Sie benötigen auch eine Erlaubnis, wenn Sie auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder im Bereich von Bodendenkmälern Erdarbeiten vornehmen wollen (Art. 7 BayDSchG). Antragsformular finden Sie hier:
Die Vergabe erfolgt nach einem einheitlichen System, so dass Hausnummern nicht selbstständig vergeben, abgeändert oder untervergeben werden dürfen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Mit der Genehmigung des Bauvorhabens wird die Hausnummer in der Regel von uns automatisch vergeben.
Ihr Ansprechpartner
Frau Goll-Kosupovic
Telefon: 07307/945-1101
goll.sandra(@)stadt-senden.de
Der Entwässerungsantrag ist zusammen mit dem Bauantrag bei der Stadt Senden, Hauptstraße 34, 89250 Senden, Zimmer 1.15 in dreifacher Ausfertigung mit Original-Unterschriften für eine ganzheitliche Prüfung des Bauvorhabens einzureichen!
Gebührenübersicht der Bauverwaltung
Tarif-Nr. | Gegenstand | Aktuelle Gebühr in EUR |
1.1. | Genehmigungsfreistellung |
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| 1. Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) | 0,5 v. Tausend der Bausumme, mindestens 75,00 |
| 2. Verlängerung der Genehmigungsfreistellung (Art. 58 Abs. 3 Satz 7 BayBO) | Bis zu 50 % der unter 1. genannten Gebühr |
1.2. | Absolute Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Vorhaben | 0,5 v. Tausend der Bausumme, mindestens 75,00 |
1.3 | Fristverlängerung |
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| 1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde | 10 bis 25 Prozent der für die Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 15,00 |
| 2. Fristverlängerung in anderen Fällen | 5,00 bis 60,00 |
1.4 | Um fangreiche schriftliche Auskünfte, die für den Empfänger rechtliche Bedeutung haben | 15,00 bis 300,00 |
1.5 | Führen von Niederschriften auf Antrag | 20,00 bis 75,00 je angefangene Stunde |
2.1. | Recherche in Registern auf Antrag | 25,00 je angefangene Stunde |
2.2. | Einsicht in Akten und Bücher | 0,75 je Akte oder Buch, mindestens 5,00 Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als 10 Jahre vergangen sind. |
2.3. | Einsicht in Rechtsvorschriften, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne | kostenlos |
2.4. | Fotokopien DIN A4 | 0,75 je Seite, mindestens 5,00 |
2.5. | Fotokopien DIN A3 | 0,75 je Seite, mindestens 5,00 |
2.6. | Bereitstellung von Digitalaufnahmen je Scan | 0,75 je Seite, mindestens 5,00 |
2.7. | Anfallende Auslagen (Porto, Verpackung oder von externen Dienstleistern angefertigte Kopien oder Digitalaufnahmen) | Komplett-Erstattung |
3.1. | Vorkaufsrecht | 40,00 |
Spartenauskunft
Link zur kostenlosen Online-Leitungsauskunft bei BIL: www.bil-leitungsauskunft.de (Wenn Sie sich dort registrieren, erhalten Sie aktuell von über 90 Netzbetreibern parallel eine Auskunft mit nur einer einzigen Anfrage)
Liste der Versorgungsträger
Strom/Gas: | SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH Karlstraße 1 89073 Ulm 0731/166-1600 |
Ferngas (Hochdruckleitung): | terranets BW GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart/Vaihingen 0711/78121220 |
Fernwärme | FUG- Fernwärme Ulm GmbH |
Telefon: | Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Produktion Technische Infrastruktur 23 Olgastraße 63 89073 Ulm Herr Schwer 0731/100-86527 |
Wasser/Abwasser: | Eigenbetriebe Stadt Senden FB 1.17 Wasser und Abwasser (Eigenbetriebe) Hauptstraße 34 89250 Senden Herr Nolle 07307/945-250 |
Internet: | Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Region Bayern Werner-von-Siemens-Straße 6 86159 Augsburg |
Amtlicher Lageplan
Einen Amtlichen Lageplan erhalten Sie gegen Gebühr beim Vermessungsamt Günzburg:
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (adbv-guenzburg.de)
Ihre Ansprechpartner
Frau Spolwind
Telefon: 07307 / 945-1120
spolwind.ina(@)stadt-senden.de
Frau Gallo
Telefon: 07307 / 945-1111
gallo.ulrike(@)stadt-senden.de