Glasfaserausbau

Eine leistungsstarke Verbindung ins Internet ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil für eine gute Infrastruktur. Egal, ob für das geschäftliche Homeoffice, gewerbliche Nutzungen oder das private Streaming von modernen Unterhaltungsmedien - damit die stetig wachsenden Datenmengen reibungslos übermittelt werden können, soll in Senden das Glasfasernetz verlegt werden. Zahlreiche Anfragen haben uns von Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Wochen diesbezüglich erreicht, die wir an die Firma LEONET weitergereicht haben.

Was ist der Unterschied zwischen dem geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau und wie erfahre ich, welcher Ausbau auf mich zutrifft?

Sie sollten ein Schreiben von LEONET erhalten haben, auf dem Sie entsprechend informiert wurden. Sie können sich aber auf der Homepage von LEONET erkundigen: www.leonet.de/senden oder www.leonet.de/senden-foerdergebiet

Da sind auf Karten die jeweiligen Ausbaugebiete markiert. Grün für gefördert, blau für eigenwirtschaftlich.

In Senden sollen 2.700 Haushalte gefördert und 8.300 Haushalte eigenwirtschaftlich ausgebaut werden.

Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau bedeutet: Die öffentliche Hand schießt keine Subventionen zu, und die Gemeinde spart sich im Vergleich zu einem staatlich geförderten Ausbau viel Zeit und sehr viel Geld. Für Sie als Eigentümer:innen bedeutet das, dass der Hausanschluss kostenlos ist, wenn Sie auch einen Telefonie- oder Internetvertrag mit LEONET abschließen und der Weg von der Grundstücksgrenze bis zum Haus nicht länger als 25 Meter beträgt. Ab dem 26. Meter kostet es 75 Euro / Meter, ohne Vertrag sind 499 Euro in der Vermarktungsphase fällig, später 1.499 Euro.

Geförderter Glasfaserausbau bedeutet: der Freistaat finanziert über das Förderprogramm der Gigabitrichtlinie mit der Kommune die Wirtschaftlichkeitslücke, die zwischen den finanziellen Möglichkeiten des ausbauenden Unternehmens und den tatsächlichen Kosten klafft. In dem Fall ist der Hausanschluss kostenlos.

Bleibt das Kupferkabel weiterhin für mich verfügbar?

Der Ausbau eines Glasfasernetzes bedeutet nicht automatisch, dass das bestehende Kupferkabelnetz abgeschaltet wird. Stattdessen haben Sie normalerweise die Möglichkeit, sich für einen Anschluss an das Glasfasernetz zu entscheiden, wenn Sie schnellere Geschwindigkeiten und andere Vorteile nutzen möchten

Falls ich meinen bisherigen Vertrag kündige und zu LEONET wechsle, bin ich dann ohne Empfang, bis das Glasfaser verlegt ist?

Bitte kündigen Sie nicht auf eigene Faust, LEONET kündigt für Sie, um einen reibungslosen Wechsel auch der Rufnummer zu gewährleisten. Ihr Vertrag wird nahtlos aktiviert, sobald Ihr alter Vertrag beendet ist.

Ändert sich bei einem Anbieterwechsel meine Email oder Telefonnummer?

Nein. Ihre Mailadresse ist unabhängig vom Glasfaserinternet-Anschluss. Ihre Telefonnummer können Sie behalten. Sie wird von LEONET portiert / übertragen.

Werden für das Glasfaserkabel Straßen oder Vorgärten aufgerissen und wie werden die Leitungen im Haus verlegt?

Je nach Bodenbeschaffenheit wird auf Ihrem Grundstück gebaggert oder mit Erdrakete gearbeitet. Letztere kommt zum Einsatz, wenn es sich um eine gerade Strecke und eine mehr oder weniger homogene Erdschicht handelt. Die Arbeiten werden ausführlich dokumentiert, so dass die Oberfläche nach den Arbeiten wieder in ihren Ursprungszustand hergestellt wird. Inhouse-Verkabelung vom Keller weg bietet LEONET bei Häuser mit mindestens vier Parteien an.

Welche Folgen könnte es für die Stadt Senden haben, wenn der Glasfaserausbau nicht stattfindet?

  1. Veraltete Infrastruktur: Ohne Glasfaserausbau würde die Stadt Senden mit veralteter Breitbandinfrastruktur wie Kupferkabeln oder langsameren Technologien zurückbleiben. Dies könnte zu langsamen Internetverbindungen führen, die den Bedürfnissen moderner Kommunikation und Technologie nicht gerecht werden.
  2. Wirtschaftliche Nachteile: In der heutigen digitalen Welt ist schnelles und zuverlässiges Internet für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Ohne Glasfaser könnten Unternehmen in Senden Schwierigkeiten haben, wettbewerbsfähig zu bleiben, da sie nicht in der Lage wären, effizient mit Kunden zu interagieren, Online-Dienste anzubieten oder sich in der globalen Wirtschaft zu vernetzen.
  3. Arbeitsplätze und Investitionen: Unternehmen, insbesondere solche im technologischen Sektor, könnten zögern, sich in Senden anzusiedeln oder dort zu investieren, wenn die digitale Infrastruktur nicht zeitgemäß ist. Dies könnte zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Chancen führen.
  4. Bildungseinrichtungen: Schulen und Bildungseinrichtungen sind heutzutage stark auf digitale Ressourcen und Online-Lernplattformen angewiesen. Ohne schnelles Internet könnten Bildungseinrichtungen Schwierigkeiten haben, modernen Unterricht anzubieten und Schülern den Zugang zu digitalen Lernmöglichkeiten zu ermöglichen.
  5. Lebensqualität: Glasfaser ermöglicht nicht nur schnelles Internet, sondern auch fortschrittliche Unterhaltungsdienste wie Streaming in hoher Qualität, Online-Gaming und Videokommunikation. Ohne Glasfaser könnten die Bewohner von Senden diese modernen Annehmlichkeiten nicht in vollem Umfang genießen.
  6. Einschränkung der Innovation: Glasfaser bildet die Grundlage für zukünftige technologische Entwicklungen wie das Internet der Dinge (IoT) und künstliche Intelligenz. Ohne eine solide digitale Infrastruktur könnte Senden den Zugang zu diesen aufstrebenden Technologien beschränken.
  7. Bevölkerungsabwanderung: Wenn Senden nicht mit anderen Regionen Schritt halten kann und keine zeitgemäße Infrastruktur bietet, könnten Menschen und Unternehmen in Gebiete umziehen, die bessere digitale Möglichkeiten bieten. Dies könnte zu einem Bevölkerungsrückgang und einem Mangel an Fachkräften führen.
  8. Gesellschaftliche Kluft: Ohne einen breiten Zugang zu schnellem Internet könnten Teile der Bevölkerung, insbesondere einkommensschwache Haushalte, Bildungsbenachteiligte und ländliche Gemeinschaften, von den Vorteilen der digitalen Welt ausgeschlossen werden.

Insgesamt würde der Verzicht auf den Glasfaserausbau wahrscheinlich die Wettbewerbsfähigkeit, die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensqualität in der Stadt Senden erheblich beeinträchtigen. Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur potenzielle Folgen sind und die tatsächlichen Auswirkungen von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter politische Entscheidungen, technologische Entwicklungen und regionale Bedingungen.

Weitere Informationen zum Thema:

gefördert oder eigenwirtschaftlich.pdf

Breitbandausbau BayGibitR

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Stadt Senden beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de  veröffentlicht.

Fortschritt - 7

Einen Kooperationsvertrag über den Ausbau mit Glasfaserkabeln haben die Erste Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf und der Leonet Vorstand Jochen Mogalle aus Deggendorf am Montag, 6. März 2023, im Rathaus unterzeichnet. 

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

 

Die Stadt Senden hat am 7. Dezember den Zuwendungsbescheid durch Finazminister Anton Füracker überreicht bekommen.

 

 

 

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Stadt Senden bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGiBiR)

Bekanntmachung

Förderschritt 4 – BayGibitR, EU-weites, zweistufiges Auswahlverfahren Bekanntmachung 

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges EU-weites Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17d982-eu 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Stadt Senden hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung

Die Stadt Senden wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt. Die Stadt Senden bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 23.08.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Stadt Senden veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 28.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Senden für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.