Klimaschutz in Senden
Der Klimawandel und das Artensterben gehören zu den größten Herausforderungen unserer Zeit mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt. Bis 2050 will Deutschland den Klimaschutz massiv vorantreiben. Das im Dezember 2019 in Kraft getretene Bundes-Klimaschutzgesetz bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Weil die Entscheidungen der kommunalen Ebene einen großen Einfluss darauf haben, ob wir unsere Klimaschutzziele insgesamt erreichen, ist die Stadt Senden bestrebt die Klimaschutzziele zusammen mit dem Landkreis lokal umzusetzen, denn vor Ort werden Wohngebiete erschlossen, Häuser gebaut, Wohnungen beheizt und Autos gefahren.
Der Klimaschutz ist für Kommunalverwaltungen ein Kraftakt und kann nur erfolgreich sein, wenn alle Akteure Vorort beteiligt werden. Langfristig bedarf es daher auch in Senden einer ganzheitlichen Strategie für eine konsequente Klimapolitik, die Bürger und Bürgerinnen, Vereine und Verbände sowie die lokale Wirtschaft miteinbezieht. Klimaschutz ist eine Herausforderung, aber auch Chance, einen wertvollen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und Steigerung der Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern zu leisten.
Aktuell verfolgt die Stadt Senden verschiedene Initiativen für den Klimaschutz:
Fragen der Energieversorgung und der Umweltverträglichkeit werden mehr und mehr zum entscheidenden Standortfaktor. Auch Bürger erwarten von ihrer Gemeinde heutzutage eine zeitgemäße und zukunftsweisende Energie- und Klimapolitik.
Für die Stadt Senden wurde 2023 durch die bifa Umweltinstitut GmbH ein Energienutzungsplan (ENP) erarbeitet. In einem erarbeiteten Maßnahmenkatalog werden konkrete Projektvorschläge für eine zukunftsfähige Energieversorgung unter Berücksichtigung der Erneuerbaren Energien dargestellt. Erwartet werden nachhaltige Ansätze zum Vollzug der Energiewende, alternative Versorgungskonzepte bei der Erschließung neuer Baugebiete, neue Impulse bei der Ausnutzung regenerativer und baulicher Potenziale bei Neubauten oder bei der energetischen Gebäudesanierung. Der Energienutzungsplan wurde zu einem Drittel vom Freistaat Bayern gefördert. 2022 wurde der Vorabzug des Endberichts dem Stadtrat als Grundlage zur künftigen Strukturierung der kommunalen Energiepolitik zur Beschlussfassung vorgelegt und im Mai 2023 final beschlossen.
Von Fernwärme spricht man, wenn thermische Energie (Heizwärme) von einer zentralen Energieversorgungseinheit über ein Leitungsnetz zu den einzelnen Haushalten transportiert wird. Üblicherweise wird die Energie im Kraftwerk mittels Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen, das heißt, die Wärme entsteht als „Nebenprodukt“ der Stromerzeugung. Als Brennstoffe können Öl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Biogas oder sogar Müll zum Einsatz kommen. In Teilbereichen von Senden gibt es bereits ein Fernwärmenetz. Im Rahmen des Energienutzungsplans soll der Bau einer Fernwärmeleitung vom Müllheizkraftwerk Weißenhorn nach Witzighausen geprüft werden. Aufgrund des Wärmeüberschusses wäre mittelfristig auch eine Leitung nach Senden denkbar.
In der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, defekte Leuchtenköpfe durch gleichwertige LED-Leuchtenköpfe zu ersetzen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dafür die nächsten 10 Jahre finanzielle Mittel bereitzustellen. Die Verwaltung hat die Beleuchtungsanlage überprüft und 2017 bis 2020 836 Leuchtenköpfe ausgetauscht. 2021 wurde der Austausch von weiteren 285 Leuchtenköpfen ausgeschrieben.
Durch den Austausch wird der Energieverbrauch bis zu 50% deutlich reduziert. Außerdem wird CO2 eingespart, welcher bei der Produktion des eingesparten Stromes anfallen würde.
Die Maßnahme wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit bezuschusst.
Für die steigende Zahl an Elektrofahrzeugen in der Region, bietet die SWU bereits heute mit ca. 90 öffentlichen Ladestationen die Ladeinfrastruktur für die zukünftige Elektromobilität. Gerade in Innenstädten tragen leise und emissionsfreien Fahrzeuge maßgeblich zu Reduzierung von Lärm und Smog bei. Egal ob Pedilec, E-Bike oder Elektroauto, in Senden fehlt oftmals die Möglichkeit, sein Mobil außerhalb der eigenen Garage aufladen zu können. Die Stadt Senden beabsichtigt daher beim Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur verschiedener Ladebedürfnisse verstärkt nachzuziehen.
Vom ADFC wurde zuletzt 2014 eine „Beurteilung der Radfahrverhältnisse in der Stadt Senden“ erstellt.
Hierbei wurden Hinweise auf die Dringlichkeit von Fahrradverkehr verbessernden Maßnahmen, unabhängig vom Aufwand gegeben.
Die letzten 10 Jahre wurden die bestehenden Fahrradwege vornehmlich durch Lückenschluss kontinuierlich ausgebaut.
Da wo Flächen nicht zur Verfügung stehen können auch keine Fahrradwege gebaut werden.
Die Stadt Senden ist bestrebt vor dem Hintergrund der Mobilitätswende die bestehenden Untersuchungen zeitnah in einem ganzheitlichen Fahrradkonzept fortzuschreiben.
Auf der Grundlage dieses Radverkehrskonzepts sollen zukünftig für alle verkehrswesentlichen innerörtlichen Verbindungen sichere Radverkehrsverbindungen geplant und umgesetzt werden.
Die Reduzierung der Inanspruchnahme von (meist landwirtschaftlich genutzten) Freiflächen oder Wald für Zwecke der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, ist eines der wichtigsten Handlungsziele nachhaltiger Stadtentwicklung. Die Baulandstrategie der Stadt Senden aus dem Jahr 2018 hat zum Grundsatz, dass die städtebauliche Entwicklung zukünftig vorrangig durch Maßnahmen der Innentwicklung, durch die Schließung von Baulücken, die Arrondierung der Siedlungsränder, die Nutzung von Brachflächen und untergenutzten Flächen und Maßnahmen zur Nachverdichtung erfolgen soll.
Im Zusammenhang mit der Reduzierung des Flächenverbrauchs ist die Stadt Senden dabei ein Baulücken- und Brachflächenkataster zu erarbeiten, welches der Identifizierung von Grundstücken, die für die Innenentwicklung von Wohnbauflächen und Nachverdichtung dient. Mit Hilfe des Brachflächenkatasters soll es in Zukunft möglich sein vergleichend Potentiale und Eignungen von Flächen für bestimmte Nutzungen abzuwägen. Somit stellt das Brachflächenkataster eine Arbeitsgrundlage für stadtplanerische Entscheidungen dar, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf die Aktivierung innerstädtischer Baulandreserven abzielt.
Der Schutz unserer Natur und Landschaft ist zentrales Ziel der bayerischer Umweltpolitik. In der kommunalen Bauleitplanung, wie bei der Ausweisung und Bebauung von Wohnbau- und Gewerbegebieten, führt die Stadt Senden für die baulichen Eingriffe regelmäßig Kompensationsmaßnahmen durch. Die für Ausgleichsmaßnahmen erforderlichen Flächen werden über Darstellungen im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2034 gesichert. Der erforderliche Ausgleich wird u.a. durch die Festsetzung entsprechender Maßnahmen im jeweiligen Bebauungsplan erbracht. Die Renaturierung des Wullenstetter Natursees ist u.a. eine Kompensationsmaßnahme für das neue Baugebiet „Untere Au“ in Freudenegg. Bereits seit dem Jahr 2014/15 werden auf dem ehemaligen Einschwemmbereich des Kieswaschwassers der
Firma AHW Maßnahmen zur Renaturierung, bspw. Geländemodellierungen zur Schaffung von Grabenvertiefungen und Aufweitungen zu Flachwasserbereichen, die Tieferlegung und Neumodellierung bestehender Inseln, Maßnahmen für Kreuzkröten- und Amphibienerhalt sowie Besucherlenkungsmaßnahmen, durchgeführt.
Was bedeutet Kommunale Wärmeplanung?
Kommunale Wärmeplanung ist die Erstellung eines Planes, für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung einer Kommune.
Am 01.01.2024 ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten.
Diese gesetzlichen Anforderungen kommen auf uns zu:
Bevor die Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch gelten, soll zunächst eine Wärmeplanung vorliegen. Das GEG sowie das Gesetz für die Wärmeplanung mit Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sind miteinander verzahnt, um so bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Das WPG richtet sich an die Bundesländer, diese werden die Aufgaben an die Kommunen delegieren:
- Die acht bayerischen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern werden bis 30.06.2026 verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen (§ 4 Abs. 2 WPG).
- Für alle anderen Kommunen (< 100.000 Einwohner) gilt die Pflicht bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 WPG).
- Für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht (§ 4 Abs. 3 und § 22 WPB). So können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und auch gemeinsame Wärmepläne im "Konvoi-Verfahren" erstellen.
- Eine verkürzte Wärmeplanung ist für Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen, vorgesehen (§ 14 WPG).
- Bereits existierende Wärmepläne haben Bestandsschutz, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des Gesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigt werden. (§ 5 WPG)
Hierbei geht es insbesondere um die langfristige Umstellung dezentraler fossiler Heizsysteme auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung. Dazu werden insbesondere Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung, bestehende Wärmenetzgebiete oder mögliche Wasserstoffnetzgebiete auf ihre Um- und Ausbaumöglichkeiten hin untersucht.
Welche Schritte haben wir als Stadt hier bereits unternommen?
Hier in Senden haben wir ein bestehendes Wärmenetz. Der Ausbau ist bereits geplant und befindet sich teilweise auch schon in der Realisierungsphase. Bis der Anschluss an die Hauptleitung erfolgt wird übergangsweise mit Kleinkraftwerken die erforderliche Wärme erzeugt. Diese Kleinkraftwerke sollen dann nach und nach aufgelöst und das dort vorhandene Wärmenetz mit dem Hauptnetz verbunden werden. Die Wärmetransformation hin zur „sauberen“ CO2 neutralen Wärme ist in Senden bereits im Gange.
Ihr Ansprechpartner
Herr von Friedland
Telefon: 07307 / 945-1121
vonfriedland.thomas(@)stadt-senden.de
Weiterführende Informationen zum Klimaschutz
Klimaschutz in Bayern
https://www.stmuv.bayern.de/themen/klimaschutz
Regierungserklärung zum Klimaland Bayern (PDF)
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/07/210804_regierungserklaerung_Online_210x297mm.pdf
Klimaschutz im Landkreis Neu-Ulm
www.landkreis-nu.de/de/Service-Verwaltung/Unsere-Fachbereiche/Natur-Umwelt/Klimaschutz