Bebauungspläne
Die Bebauungspläne werden grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Ein Bebauungsplan enthält alle rechtsverbindlichen Festsetzungen für einen bestimmten Teil des Stadtgebiets. Er regelt somit die Art und Maß der möglichen Bebauung für Ihr Grundstück, sowie die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Aus dem Bebauungsplan kann bspw. abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für einzelne Grundstücke festgesetzt sind.
Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht. Sie können die Bebauungspläne im Rathaus einsehen. Hierzu sollten Sie Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch von zu Hause aus über das Geodatenportal Einsicht zu nehmen. Die meisten rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Senden stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren werden Ihnen unter Bekanntmachungen zugänglich gemacht.
Aufgrund der hohen Nachfrage, haben wir Ihnen die Bebauungspläne für unsere aktuellen Baugebiete hier hinterlegt:
Bebauungsplan Wohngebiet „Untere Au“
Begründung Bebauungsplan Wohngebiet „Untere Au“
Bebauungsplan Wohngebiet „Am Stadtpark“
Begründung Wohngebiet „Am Stadtpark“
Ihre Ansprechpartner
Frau Gallo
Telefon: 07307 / 945-1111
gallo.ulrike(@)stadt-senden.de
Frau Walter
Telefon: 07307 / 945-1110
walter.ursula(@)stadt-senden.de