Häufig gestellte Fragen von Hundehaltern
Hundesteuer
Wenn der Hund älter als vier Monate wird oder spätestens zwei Wochen nach dem Zuzug.
60,- EUR der erste,
90,- EUR der zweite und
120,- EUR jeder weitere Hund,
Kampfhunde kosten 500,- bzw. 750,- EUR.
Der Haushalt, in welchem der Hund gehalten wird.
Ja. Jeder, der den Hund außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks führt, muss die Hundemarke mitführen.
Leinenverordnung
Alle, die einen Kampfhund oder einen großen Hund haben.
Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 cm und mehr.
Ja, jeder Hundehalter muss eine Leine mitführen.
- Innerhalb des bebauten Gebietes - Kampfhunde auch außerhalb
- auf Märkten, Veranstaltungen, Festen, Versammlungen
- außerorts in der Nähe von Kindern und Veranstaltungen.
- im Stadtpark und anderen Grünanlagen, siehe Grünanlagensatzung
Große Hunde dürfen nur im unbebauten Gebiet, solange der Hund in Sicht- und Rufnähe bleibt und jederzeit unter Kontrolle ist, frei laufen.
Kampfhunde, auch mit Negativzeugnis, müssen generell angeleint sein.
Nein, der Hundeführer muss jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen.
Die ausführlichen Regelungen können Sie der Hundesteuersatzung und der Verordnung über das Mitführen von Hunden entnehmen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 07307/945-1450 oder per Email unter bussgeldstelle(@)stadt-senden.de zur Verfügung.
Information
Das Faltblatt "Häufig gestellte Fragen von Hundhaltern" können Sie hier herunterladen.